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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2008 - 4 L 263/06   

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https://dejure.org/2008,9791
OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2008 - 4 L 263/06 (https://dejure.org/2008,9791)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.03.2008 - 4 L 263/06 (https://dejure.org/2008,9791)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. März 2008 - 4 L 263/06 (https://dejure.org/2008,9791)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 4; ; KAG LSA § 6 Abs. 1; ; StrG LSA § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; StrG LSA § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht eines öffentlichen Parkplatzes und Containerstellplatzes: Bauland; Container; Erschließungsanlage; Indienststellung; Parkplatz; Widmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beitragspflicht eines öffentlichen Parkplatzes und Containerstellplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beitragspflicht eines öffentlichen Parkplatzes und Containerstellplatzes zu einem Abwasserbeitrag; Relevanz der Nutzung eines Grundstücks zu privaten oder öffentlichen Zwecken für die Beurteilung der Baulandqualität; Voraussetzungen für die Nichtberücksichtigung eines ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beitragspflicht eines öffentlichen Parkplatzes und Containerstellplatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 642 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2008 - 4 L 263/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats ist für die Beurteilung der Ausdehnung, Größe und Länge einer einzelnen Erschließungsanlage grundsätzlich auf den Gesamteindruck abzustellen, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise vermitteln (BVerwG, Urt. v. 07.06.1996 - BVerwG 8 C 30.94 -, DVBl. 1996, 1325; OVG LSA, Urt. v. 11.12.2007 - 4 L 154/05 -).
  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2008 - 4 L 263/06
    Denn für die Beurteilung der Baulandqualität im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB komme es nicht darauf an, ob die Nutzung eines Grundstücks privaten oder öffentlichen Zwecken diene (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 11.12.1987 - BVerwG 8 C 85.86 -, BVerwGE 78, 321).
  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 40.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2008 - 4 L 263/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 40.95 - (DVBl. 1997, 496) ausdrücklich festgestellt, dass der Annahme einer Baulandqualität nicht entgegenstehe, dass sich ggf. die einzig zulässige bauliche Nutzung im Rahmen der öffentlichen Energieversorgung bewege (hier Transformatorenstation), das Grundstück also lediglich öffentlichen Zwecken zu dienen bestimmt sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 154/05

    Abschnittsbildung aufgrund äußerlich erkennbarer Merkmale

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2008 - 4 L 263/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats ist für die Beurteilung der Ausdehnung, Größe und Länge einer einzelnen Erschließungsanlage grundsätzlich auf den Gesamteindruck abzustellen, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise vermitteln (BVerwG, Urt. v. 07.06.1996 - BVerwG 8 C 30.94 -, DVBl. 1996, 1325; OVG LSA, Urt. v. 11.12.2007 - 4 L 154/05 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2001 - 1 L 134/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2008 - 4 L 263/06
    Einen solchen Vorteil können aber auch Grundstücke haben, die zu öffentlichen Zwecken genutzt werden (vgl. schon OVG LSA, Urt. v. 23.08.2001 - 1 L 134/01 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 4 M 112/09

    Zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich bei bebauungsakzessorischer

    Die insoweit von der Vorinstanz vertretene Auffassung entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 17.03.2008 - 4 L 263/06 -, zit. nach JURIS).
  • VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Eine Fläche, die eine derartige Erschließungsanlage beherbergt, kann selbst nicht durch eine Erschließungsanlage - etwa in Gestalt einer Abwasserleitung - erschlossen werden, so dass Erschließungsanlagen für andere Erschließungsanlagen nicht beitragspflichtig sind (vgl. für das Anschlussbeitragsrecht OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 9. August 2006 - 4 L 255/06 -, zit. nach juris; Beschluss vom 17. März 2008 - 4 L 263/06 -, NVwZ-RR 200, 643; für das Straßenausbaubeitragsrecht etwa OVG Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 2 B 133/02 -, S. 13 des E.A.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Januar 1992 - 2 A 1176/90 - S. 17 f. d. E.A für ein Flurstück, auf dem eine unterirdische Abwassersammel- und Pumpstation betrieben wird; Dietzel/Hinsen/Kallerhof, Das Straßenausbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen, 4. Aufl. 1999, Rn. 83 m. w. N.; Driehaus in: Driehaus a. a. O. § 8 Rn. 407; Grünewald in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 538 ff.; für das Erschließungsbeitragsrecht in Bezug auf Erschließungsanlagen zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme etwa BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2010 - 4 M 47/10

    Abwasserbeseitigungsbeitrag für Containerstellflächen und Parkplätze

    Soweit dies die Nutzung als Containerstellplatz betrifft, weist das Verwaltungsgericht zutreffend auf den Beschluss des Senats vom 17. März 2008 - 4 L 263/06 - hin, aus dem sich ergibt, dass diese Nutzung einem beitragsrechtlich relevanten Vorteil und damit einer Beitragspflichtigkeit nicht entgegen steht.

    Denn in dem vom Verwaltungsgericht zutreffend zitierten Beschluss des Senats vom 17. März 2008 - 4 L 263/06 - heißt es:.

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